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Pflegeversicherung

Es kann jeden treffen

Das Risiko pflegebedürftig zu werden, betrifft alle Bürgerinnen und Bürger. Durch die Pflegeversicherung soll die Situation pflegebedürftiger Menschen verbessert werden. Sie versteht sich jedoch nicht als 100%ige Absicherung!

Wer ist pflegebedürftig?

Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung Hilfen auf Dauer, d.h. voraussichtlich mindestens 6 Monate, in ihrem Alltag benötigen.

Frühstück

Wir helfen im Alltag bei der


  • Körperpflege
  • Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung.
  • Ernährung
  • mundgerechtes Zubereiten oder Aufnahme der Nahrung.
  • Mobilität
  • Aufstehen, Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.
  • Hauswirtschaft
  • Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche oder das Beheizen der Wohnung.

Wie erhalte ich Leistungen der Pflegeversicherung?

Auskünfte zur Antragstellung bekommen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Dort können Sie den Antrag telefonisch anfordern oder auch abholen lassen. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag geht zurück an Ihre Pflegekasse.

Bevor Ihr Antrag genehmigt oder abgelehnt wird, findet ein Hausbesuch des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) statt (Arzt und/oder Pflegekraft). Dieser Besuch wird immer vorher angemeldet und zwar schriftlich oder telefonisch.

Der Gutachter wird aufgrund eines Fragenkatalogs Ihre Pflegebedürftigkeit einschätzen und dieses Gutachten schriftlich der Pflegekasse vorlegen.

Was ist bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen zu beachten?

  • Pflegeprotokoll / -tagebuch führen, d.h. führen Sie eine Woche lang ein Protokoll, in dem Sie alle Hilfen, die Sie benötigen, notieren
  • Krankenberichte anfordern
  • Angehörigen und Pflegedienst den Begutachtungstermin mitteilen, ggf. neuen Termin vereinbaren
  • Die Pflegesituation nicht beschönigen
  • Falls wesentliche Pflegesituationen nicht erfragt werden, eigene Angaben machen
  • Wichtig für Angehörige: Es besteht die Möglichkeit, einen gesonderten Termin ohne Beisein des Pflegebedürftigen zu vereinbaren.

Für die einzelnen Pflegetätigkeiten geht der Medizinische Dienst nach Zeitorientierungswerten vor. Die Gutachter sollen aber den persönlichen Aufwand berücksichtigen. Wenn Sie für die Pflege Ihres Angehörigen mehr Zeit benötigen – hierzu zählt auch die Anleitung und Beaufsichtigung – machen Sie dies deutlich. 



Sehr gerne erstellen wir zusammen mit Ihnen ein Pflegetagebuch!

Die Pflegegrade

Pflegegrade 

Die Pflegegrade teilen Sie ein in die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5. Näheres erklären wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch.

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